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KOSTENLOSER Standardanschluss
aller anschlussfähigen Privatgebäude an die Netze der ALG.
Der in Artikel 32, 3o, c des Dekrets erwähnte Standardanschluss entspricht der vollständigen Einrichtung einer Anschlussvorrichtung, die den folgenden Bedingungen entspricht:
- die Entfernung zwischen der beantragten Zugangsstelle des „URD“ und der Anschlussstelle beträgt höchstens 8 Meter;
- die beantragte Anschlusskapazität beträgt höchstens 10 m3 (n) pro Stunde
- der beantragte Versorgungsdruck liegt zwischen 21 und 25 mbar.
Ist 6 Monate nach der Installation an der Zugangsstelle kein Verbrauch festzustellen, wird ein Betrag von 136,34 € zuzüglich MWSt. in Rechnung gestellt.
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